Zwei Millionen Euro Unterstützung für landwirtschaftliche Museen in ländlichen Räumen
Kreis Soest, 07.04.2021 – Mit zwei Millionen Euro unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Kulturstaatsministerin, Monika Grütters, ab dem 1. April 2021 die Entwicklung und Modernisierung von Landwirtschaftsmuseen in ländlichen Räumen. Das neue Soforthilfeprogramm ist Teil des Soforthilfeprogramms Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021 der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Es richtet sich gezielt an landwirtschaftliche Museen in Städten und Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern oder Orten mit ländlichem Charakter. Ausstellungsschwerpunkte müssen mit den Themen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei verknüpft sein. Dies ist ein großer Erfolg für die Museen in ländlichen Räumen und ein echter Beitrag zu gleichwertigen Lebensbedingungen – denn so können die vielfach ehrenamtlich getragenen Museen in ländlichen Räumen ihre wertvolle Arbeit auch zukünftig leisten. Durchgeführt wird die Maßnahme vom Deutschen Verband für Archäologie e.V. (DVA).
Der heimische Bundestagsabgeordnete Wolfgang Hellmich erklärt dazu: „Es ist mir eine Herzensangelegenheit jeder Initiative in unserer ländlich geprägten Region zu empfehlen, sich um die Fördermittel aus dem Soforthilfeprogramm des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu bewerben. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass kleine, regional verankerte Museen jede Unterstützung zur Weiterentwicklung gebrauchen können. Da ich als Kind eines Landwirtes auf einem Hof mit über 1000-jähriger Geschichte aufgewachsen bin, weiß ich um die historische Bedeutung der heimischen Landwirtschaft. Diese gilt es zu bewahren und einem breiten Publikum in Museen zu präsentieren.“ Hellmich betont, dass die Förderung gerade in der aktuellen Situation elementare Investitionen für die oft von ehrenamtlich Engagierten getragenen Vereine und Initiativen der landwirtschaftlichen Museen unterstützen kann.
Eine Förderung bis zu 50.000 Euro kann ab dem 1. April 2021 beim DVA auf der Webseite www.dva-soforthilfeprogramm.de beantragt werden. Dort sind alle Details der Ausschreibung zu finden. Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.