Den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz streichen

Mit dem Vorstoß der Bundestagsfraktion BÜNDNIS90/Die Grünen hat sich erneut eine breite parlamentarische Initiative zur Streichung des Begriffes „Rasse“ aus Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) gebildet.

Das Vorhaben ist indes nicht neu. Bereits im Januar dieses Jahres brachte die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. mit Unterstützung der Soester Bundestagsabgeordneten Wolf-gang Hellmich (SPD) und Hans-Jürgen Thies (CDU) eine entsprechende Petition, mit dem Ziel der Streichung des Begriffes ein.

„Ich hoffe, dass die Bundesregierung und der Petitionsausschuss diese neuerlichen Vorstöße nun zum Anlass nehmen, eine längst überfällige Anpassung des Verfassungstextes endlich auf den Weg zu bringen.“, so Hellmich.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, unter Vorsitz des CDU/CSU-Abgeordneten Marian Wendt, hatte zuletzt mehrere Petitionen zum Thema mit Verweis auf die Intention der Väter und Mütter des GG abgelehnt, hierunter auch die Petition des Vereins Evangelische Frauenhilfe in Westfalen.

„Ich habe großes Vertrauen in den einstigen Willen der Urheber unseres Grundgesetzes. Gleichwohl muss eine demokratisch und zivilgesellschaftlich gereifte Bundesrepublik imstande sein, einen über 70 Jahre alten Text historisch-kritisch zu rezipieren. Auch und besonders das GG, muss von seiner sprachlichen Ausgestaltung her auf der Höhe der Zeit sein und darf nicht zu missverständlichen Interpretationen führen.“, kommentiert Wolfgang Hellmich die bislang getroffenen Entscheidungen zur Abänderung des Grundgesetzes.