Planungsbeschleunigungsgesetz entlastet Kommunen bei Eisenbahnkreuzungen

Der Bundestag hat am Freitag, den 31.01.2020, das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren verabschiedet. Neben der Vereinfachung des Verfahrens bei Ersatzneubauten der Bahn ohne Kapazitätserweiterung sowie der Ausweitung von bisherigen Beschleunigungsmaßnahmen auf den ÖPNV ist auch das Eisenbahnkreuzungsgesetz geändert worden. Dadurch werden Kommunen mit Bahnübergängen deutlich entlastet.

Das Gesetz zu weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist vor allem für Kommunen ein wichtiger Erfolg. Das gilt vor allem für die Neuregelungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz. In vielen Städten und Gemeinden stellen Bahnübergänge ein großes Hindernis dar. Vielen Kommunen war es bislang nicht möglich, die Bahnübergänge zu überbrücken, weil sie den Eigenanteil von 1/3 der Gesamtkosten nicht stemmen konnten. Das ändert sich nun. Die Kosten werden bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße zur Hälfte vom Bund, zu einem Drittel von der Bahn und zu einem Sechstel vom Land übernommen. Die Kommunen sind also von der Finanzierung befreit.

Damit gehen wir über die Beschlüsse des Koalitionsvertrages, dies nur für sogenannte TEN-Strecken (Transeuropäische Netze) zu ermöglichen, deutlich hinaus. Dennoch gibt es nach wie vor höhenungleiche Kreuzungsmaßnahmen (wie Stege oder Brücken), die von dem Gesetz nicht erfasst sind. Hintergrund ist die Tatsache, dass bislang noch keine Schätzung über die Kosten einer solchen Erweiterung vorliegt. Wir haben darauf gedrängt, dass dies noch in dieser Legislaturperiode geschieht und werden auf dieser Grundlage eine weitere Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vornehmen, die auch hiervon betroffene Kommunen entlastet.