Mehr soziale Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitslose und Rentner/innen
Das neue Jahr fängt gut an: Zum 1. Januar 2019 treten gleich vier Gesetze aus dem Bereich Arbeit und Soziales in Kraft, die den Sozialstaat stärker machen und spürbare Verbesserungen für Beschäftigte, Arbeitslose und Rentner/innen bringen.
Mit der Einführung der Brückenteilzeit sorgen wir dafür, dass Beschäftigte ihre Zeit selbstbestimmter einteilen können: Ab dem 1. Januar haben viele das Recht, auf eigenen Wunsch und ganz ohne Begründung in Teilzeit zu kommen – und zwar zwischen einem und bis zu fünf Jahre. Das Rückkehrrecht stellt sicher, dass sie anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte mehr Rechte, in eine frühere Vollzeitstelle zurückzukehren.
Außerdem stärken wir jenen Beschäftigten den Rücken, die von der Digitalisierung betroffen sind: Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Qualifizierungschancengesetz in Kraft. Beschäftigte erhalten dadurch die Möglichkeit auf eine umfassende Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit, sowohl für Lehrgangskosten als auch in Form von Lohnkostenzuschüssen. Denn im digitalen Wandel sollen alle den Anschluss an die neusten Entwicklungen behalten können. Zudem senken wir ab dem 1.1.2019 die Beträge zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte und entlasten so die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Auch für Menschen, die schon lange ohne Arbeit sind, wird es ab Neujahr 2019 deutliche Verbesserungen geben: Der flächendeckende soziale Arbeitsmarkt, den wir mit dem Teilhabechancengesetz einführen, bietet Langzeitarbeitslosen neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit insgesamt vier Milliarden Euro fördern wir ab dem 1.1.2019 Arbeit statt Arbeitslosigkeit: Neben einem beschäftigungsbegleitenden Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende ermöglichen wir Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber – und zwar bis zur Höhe des Tariflohns. Dadurch wird der soziale Arbeitsmarkt gerade in strukturschwachen Regionen nutzbar. Ab 2019 können Jobcenter erstmals auch den Passiv-Aktiv-Tausch nutzen, durch den pro Jahr bis zu 700 Millionen Euro für die Förderung Langzeitarbeitsloser zusätzlich zur Verfügung stehen. Das ist ein Wendepunkt in der Arbeitsmarktpolitik, der ohne die SPD niemals möglich gewesen wäre.
Zum 1. Januar tritt der Rentenpakt und damit ein Neustart der Rente in Kraft. Wir geben eine gesetzliche Beitragssatzgarantie von maximal 20 % und garantieren bis 2025 ein Rentenniveau von 48 %. Das schafft Sicherheit nicht nur für jene Menschen, die nach einem langen Arbeitsleben bereits jetzt in Rente sind, sondern auch für die jüngeren Generationen. Wir wollen die Verlässlichkeit der Rente weiter stärken. Deshalb ist unser Ziel, diese „doppelte Haltelinie“ bis 2040 abzusichern. Ab dem neuen Jahr werden zudem allen Eltern für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, haben wir die Erwerbsminderungsrente weiter verbessert.