NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion fordert Abschaffung von Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten
Berlin, 13. Juni 2018 – Seit 2004 wird auf Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung der volle Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Diese Abzüge machen Betriebsrenten für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unattraktiv. Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion fordert daher: Diese Doppelverbeitragung muss abgeschafft werden.
Wolfgang Hellmich, heimischer SPD-Bundestagsabgeordneter erläutert: „Wir wollen, dass bei Betriebsrenten zukünftig nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben wird, wie es bei der gesetzlichen Rente der Fall ist.“ Vor allen Dingen sollen Bezieherinnen und Bezieher kleiner Renten zukünftig entlastet werden. Dafür soll die bisherige Freigrenze von 152,25 Euro durch einen echten Freibetrag ersetzt werden. Damit wäre sichergestellt, dass auf Leistungen, die den Freibetrag nur geringfügig überschreiten, nicht der volle Beitrag erhoben wird.
„In Anbetracht der guten wirtschaftlichen Lage und der zu erwartenden Mehreinnahmen der Krankenkassen wäre eine derartige Entlastung finanziell gut machbar. Deshalb begrüßen wir in der NRW-Landesgruppe ausdrücklich, dass Bundessozialminister Hubertus Heil das Thema auf die Agenda der Bundesregierung setzt“, so Hellmich abschließend.